Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite).













Sie befinden sich auf:  Rechtsgebiete »Arbeitsrecht
Copyright © 2018 Schmid & Kollegen, Rechtsanwälte, All Rights Reserved. | Impresum | Datenschutz
Kanzlei in Laupheim, Deutschland

Schmid & Kollegen| Rechtsanwaltskanzlei |