Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst
alle Gesetze,
Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur
unselbständigen, abhängigen
Erwerbstätigkeit. Inhaltlich
unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis
zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht
(Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten
bzw.
Personalräten auf der einen Seite und den
Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite).