Vertragsrecht
Unter dem Begriff Vertragsrecht
werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen und
die Wirkungen von Verträgen regeln. Es gibt eine Vielzahl von
Verträgen, bspw. Mietverträge,
Kaufverträge, Leasingverträge,
Darlehensverträge und
viele mehr. Verträge werden zwischen Unternehmern oder
zwischen
Privatpersonen als auch zwischen je einem Unternehmer und einer
Privatperson (Verbraucher) geschlossen.
Oft stellen sich die folgenden Fragen:
• Mängelrechte im Kaufrecht und Werkvertragsrecht
• Wirksamkeit von „Onlineverträgen“
• Widerruf, Kündigung, Rücktritt und Anfechtung
• Einhaltung von Formerfordernissen
• Wirksamkeit eines Haftungsauschlusses
• Schadensersatz aufgrund von Vertragsverstößen
• Gestaltung und Überprüfung von AGB`s
Wir beraten Sie individuell und setzen uns für die Lösung Ihres Rechtsproblems ein.
- Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Gestaltung, dem Abschluss oder der Auflösung bzw. Rückabwicklung eines Vertrags stellen.
Oft stellen sich die folgenden Fragen:
• Mängelrechte im Kaufrecht und Werkvertragsrecht
• Wirksamkeit von „Onlineverträgen“
• Widerruf, Kündigung, Rücktritt und Anfechtung
• Einhaltung von Formerfordernissen
• Wirksamkeit eines Haftungsauschlusses
• Schadensersatz aufgrund von Vertragsverstößen
• Gestaltung und Überprüfung von AGB`s
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