Vertragsrecht

Unter dem Begriff Vertragsrecht werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen regeln. Es gibt eine Vielzahl von Verträgen, bspw. Mietverträge, Kaufverträge, Leasingverträge, Darlehensverträge und viele mehr. Verträge werden zwischen Unternehmern oder zwischen Privatpersonen als auch zwischen je einem Unternehmer und einer Privatperson (Verbraucher) geschlossen.

  • Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Gestaltung, dem Abschluss oder der Auflösung bzw. Rückabwicklung eines Vertrags stellen.
Fragen im Zusammenhang mit Verträgen sind vielschichtig.

Oft stellen sich die folgenden Fragen:

•    Mängelrechte im Kaufrecht und Werkvertragsrecht
•    Wirksamkeit von „Onlineverträgen“
•    Widerruf, Kündigung, Rücktritt und Anfechtung
•    Einhaltung von Formerfordernissen
•    Wirksamkeit eines Haftungsauschlusses
•    Schadensersatz aufgrund von Vertragsverstößen
•    Gestaltung und Überprüfung von AGB`s

Wir beraten Sie individuell und setzen uns für die Lösung Ihres Rechtsproblems ein.



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