Mietrecht
Der Mietvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung des vereinbarten Mietzinses besteht.
Bei der Vermietung von Wohnraum oder Gewerberaum können die unterschiedlichsten Fragen auftreten:
- Wie muss ich mich bei Mietmängeln verhalten? Welche Rechte habe ich?
- Ist die Mieterhöhung begründet? Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?
- Ist die ausgesprochene Kündigung wirksam? Muss ich die Wohnung tatsächlich räumen?
- Ist die Nebenkostenabrechnung ordnungsgemäß?
- Muss der Mieter Schönheitsreparaturen machen?
Diese und viele weitere Fragen treten immer wieder während dem Bestehen eines Mietverhältnisses auf.
Wir stehen Ihnen bei der Beantwortung
Ihrer
Fragen mit Rat und Tat zur Seite und setzen uns für die
Durchsetzung Ihrer Rechte
ein.