Erbrecht
Das Erbrecht umfasst die
Gesamtheit der
Rechtsnormen, durch die Vermögensrechte und
Vermögenspflichten aus Anlass des Todes einer Person auf eine
andere Person übergeht. Das Erbrecht wird durch das
Grundgesetz
garantiert und im fünften Buch des Bürgerlichen
Gesetzbuches
(BGB) geregelt. Darüber hinaus kommen zahlreiche Regelungen,
u.a.
handelsrechtlicher und bürgerlich-rechtlicher Natur hinzu.
Jedem
steht die Testierfreiheit zu, also das Recht auf Vererbung durch ein
Testament oder Erbvertrag. Wird dieses nicht genutzt, so gilt die
gesetzliche Erbfolge.